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Balkonkraftwerk mit Speicher 2026: 800-VA-Kategorie, 7.000 Wp und vereinfachte Registrierung

Balkonkraftwerk mit Speicher 2026: 800-VA-Kategorie, 7.000 Wp und vereinfachte Registrierung

Balkonkraftwerk mit Speicher 2026: 800-VA-Kategorie, 7.000 Wp und vereinfachte Registrierung

Deutschland hat 2026 die Regeln für Mini-Solaranlagen grundlegend neu definiert: 800 VA als eigenständige Produktkategorie, bis zu 7.000 Wp Modulleistung und drastisch vereinfachte Registrierungsverfahren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen – fokussiert auf bestehende Anlagenbetreiber und Neueinsteiger. Stand: Mai 2026.


Inhaltsverzeichnis

  1. Kernreform: 800 VA als neue Produktkategorie
  2. VDE 4105, F1.2 und EZSE: Die technischen Kernstandards
  3. Alltagsvorteile: Warum sich Balkonkraftwerk mit Speicher 2026 mehr lohnt
  4. Die 7 wichtigsten Compliance-Fragen für Bestandsanlagen
  5. MaStR-Registrierung: Das vereinfachte Verfahren 2026
  6. Versicherung, Haftung und rechtliche Absicherung
  7. Mieterrechte: Balkonkraftwerk auf dem Mietbalkon
  8. Bußgelder und Risiken
  9. Politische Ausblicke

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1. Kernreform 2026: 800 VA als neue Produktkategorie und 7.000 Wp

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Das Jahr 2026 markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Mini-PV-Regulierung. Mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Vorschriften wurde 800 VA (Voltampere) erstmals als eigenständige Produktkategorie im Energierecht verankert – nicht mehr als „Ausnahme" oder „Bagatellgrenze", sondern als definierter Anlagentyp mit eigenen Regeln.

Diese Neuregelung geht einher mit einer massiven Anhebung der erlaubten Modulleistung auf 7.000 Wp und einer drastischen Vereinfachung des Registrierungsverfahrens für alle Anlagen bis zu dieser Grenze.

Was hat sich geändert? Die neue Rechtslage im Überblick

Merkmal Vor 2024 2024–2025 Ab 2026
Wechselrichter-Ausgangsleistung 600 W 800 W 800 VA (neu als Kategorie definiert)
Modul-Nennleistung (Wp) Keine klare Obergrenze ca. 2.600 Wp (empfohlen) Bis 7.000 Wp (explizit erlaubt)
MaStR-Registrierung Vollständiges Verfahren Vereinfacht für Steckersolar Stark vereinfacht bis 7.000 Wp
Steckertyp Wieland empfohlen Schuko erlaubt Schuko bestätigt (neue VDE-Norm ab März 2026)
Mehrwertsteuer 19 % 0 % 0 % (unbefristet)
Einkommensteuer Versteuerungspflichtig Steuerfrei bis 800 W Steuerfrei (Kategorie 800 VA)
Speicher-Registrierung Unklar Als Zusatzmodul Nur Vermerk im MaStR erforderlich
Abnahme durch Elektriker Teils erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich (VDE-konform)

Warum 800 VA statt 800 W?

Die Umstellung von Watt (W) auf Voltampere (VA) ist technisch bedeutsam: VA ist die Scheinleistung (apparent power), die sowohl Wirk- als auch Blindleistung umfasst. Diese Definition:

  • Spiegelt die reale elektrische Belastung des Wechselrichters genauer wider
  • Bringt Deutschland in Linie mit europäischen Normen (IEC 61727)
  • Ermöglicht eine präzisere Abgrenzung der Produktkategorie

Die 800-VA-Definition ist die zentrale Neuerung des Jahres 2026 und schafft erstmals eine eigenständige rechtliche Einordnung für Balkonkraftwerke.


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2. VDE 4105, F1.2 und EZSE: Die technischen Kernstandards 2026

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Die technischen Anforderungen für Balkonkraftwerke mit Speicher werden durch drei zentrale Standards definiert, die 2026 aktualisiert wurden:

2.1 VDE-AR-N 4105: Der Netzanschlussstandard

Die VDE-AR-N 4105 (Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz") ist der zentrale technische Standard für alle Stromerzeugungsanlagen, die an das öffentliche Niederspannungsnetz (230/400 V) angeschlossen werden. Für Balkonkraftwerke gilt:

  • Geltungsbereich: Alle Anlagen bis 4,6 kVA (4.600 VA) Scheinleistung – damit umfasst die Norm explizit auch die neue 800-VA-Kategorie.
  • 2026-Update: Die Norm wurde angepasst, um die vereinfachte Dokumentation für Anlagen bis 7.000 Wp Modulleistung zu berücksichtigen.
  • Zertifizierung: Wechselrichter müssen eine Konformitätsbescheinigung nach VDE-AR-N 4105 vorweisen – beim Kauf auf das VDE-Prüfzeichen achten.
  • Netzschutz: Der NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) muss im Wechselrichter integriert sein – bei Balkonkraftwerken serienmäßig vorhanden.
Anforderung VDE-AR-N 4105 für Balkonkraftwerk
Netzanschluss Niederspannung (230/400 V)
Max. Einspeiseleistung 800 VA (fest eingestellt)
Netzschutz (NA-Schutz) Im Wechselrichter integriert
Konformitätsbescheinigung Erforderlich (VDE-Prüfzeichen)
Einspeisebegrenzung F1.2: feste Wirkleistungsbegrenzung
Dokumentation Vereinfacht bis 7.000 Wp (2026)

2.2 F1.2: Die feste Wirkleistungsbeschränkung

Der Abschnitt F1.2 der VDE-AR-N 4105 regelt die feste Wirkleistungseinstellung (fixed active power setting) – eine der wichtigsten technischen Anforderungen für Balkonkraftwerke:

  • Was ist F1.2? F1.2 verlangt, dass der Wechselrichter die maximale Einspeiseleistung ins Netz fest begrenzt – standardmäßig auf 70 % der installierten Modulleistung oder einen festen Watt-Wert.
  • Warum 70 %? Diese Grenze schützt das Niederspannungsnetz vor Überlastung durch zu viele gleichzeitige Einspeisungen in einem Netzabschnitt.
  • Bei 800 VA: Da der Wechselrichter auf maximal 800 VA Ausgangsleistung begrenzt ist, wird die F1.2-Anforderung in der Praxis durch die Werksvoreinstellung des Wechselrichters erfüllt.
  • Praxisrelevanz: Bei einem 800-VA-Wechselrichter mit 7.000 Wp Modulleistung ist die tatsächliche Einspeisung immer auf 800 VA begrenzt – die F1.2-Regelung wird damit automatisch eingehalten, ohne dass der Nutzer manuell konfigurieren muss.
Szenario Modulleistung Max. Einspeisung (F1.2) Ist erfüllt?
Klassisches Balkonkraftwerk ca. 1.200 Wp 70 % von 1.200 Wp = 840 W ✅ Ja (Wechselrichter auf 800 VA begrenzt)
Erweiterte Anlage ca. 4.000 Wp 70 % von 4.000 Wp = 2.800 W ✅ Ja (Wechselrichter auf 800 VA begrenzt)
Maximale Anlage (vereinfacht) 7.000 Wp 70 % von 7.000 Wp = 4.900 W ✅ Ja (Wechselrichter auf 800 VA begrenzt)

F1.2 ist bei allen zertifizierten Balkonkraftwerk-Wechselrichtern ab Werk erfüllt. Der Nutzer muss keine Einstellung vornehmen.

2.3 EZSE: Die Zähler-/Speicher-Schnittstelle im intelligenten Messsystem

Die EZSE (Zähler-/Speicher-Schnittstelle) ist der zentrale Datenübertragungskanal zwischen digitalen Messgeräten und dem Speicher- bzw. Kommunikationssystem – ein Kernbestandteil des modernen Messsystems (mME) und des intelligenten Messsystems (iMSys).

Funktion und Bedeutung

Funktion Beschreibung
Datenübertragung und -speicherung Die EZSE-Schnittstelle überträgt den tatsächlichen Stromverbrauch, Lastprofile und detaillierte Verbrauchszeitdaten von der modernen Messeinrichtung (mME) in den internen Speicher (mit bis zu 24 Monaten Historie).
Kommunikationsverbindung (Smart Metering) Als Teil des digitalen Stromzählers ermöglicht die EZSE-Schnittstelle die Datenübertragung über zusätzliche Kommunikationsmodule (z. B. Smart-Meter-Gateway) ins Netz – und macht das System damit zum intelligenten Messsystem (iMSys).
Technische Standards Die Schnittstelle ist typischerweise optisch-elektrisch (z. B. INFO-DSS-Schnittstelle) oder eine standardisierte serielle Kommunikationsschnittstelle, die die digitale Datenübertragung – statt analoger Impulse – gewährleistet.

EZSE im Kontext von Balkonkraftwerk mit Speicher

Für Betreiber von Balkonkraftwerken mit Speicher ist die EZSE-Schnittstelle aus folgenden Gründen relevant:

  • Verbrauchstransparenz: Die EZSE-Schnittstelle ermöglicht die hochpräzise Erfassung von Eigenerzeugung und Netzbezug – essentiell für die Optimierung des Eigenverbrauchs.
  • Speicher-Integration: Über die EZSE-Schnittstelle kommunizieren Wechselrichter und Speicher mit dem digitalen Zähler, sodass die Steuerung von Einspeisung und Speicherung automatisiert erfolgen kann.
  • 2026-Standardisierung: Mit der vereinfachten Speicherregistrierung (nur noch Vermerk im MaStR) wurde auch die EZSE-Schnittstelle normiert, um die technische Integration von Speicher und Zähler zu vereinfachen.
  • Smart-Meter-Vorbereitung: Auch wenn aktuell noch alte Zähler mit Rücklaufsperre erlaubt sind – die EZSE-kompatiblen Systeme sind zukunftsicher für die geplante Smart-Meter-Umstellung (ca. 2027–2030).

Einfach ausgedrückt: Die EZSE-Schnittstelle macht es möglich, dass Ihr digitaler Stromzähler die hochpräzisen Verbrauchsdaten Ihres Balkonkraftwerks speichert und auswertet – die Grundlage für jede Optimierung Ihres Eigenverbrauchs.

2.4 Alle relevanten VDE-Normen im Überblick (Stand 2026)

Norm Thema Status 2026
VDE-AR-N 4105 Netzanschlussbedingungen für Erzeugungsanlagen Angepasst 2026 (vereinfachte Dokumentation)
VDE V 0628-5-51 Anschlussbedingungen für Schuko-Stecker Überarbeitet März 2026
VDE-AR-E 2510-50 Sicherheitsanforderungen für Mini-PV mit Speicher Neu ab März 2026
VDE 0100-551 Elektrische Installation von PV-Anlagen Gültig (unverändert)
IEC 61727 Europäische Norm für PV-Netzanschluss Referenz für 800-VA-Definition

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3. Alltagsvorteile: Warum sich Balkonkraftwerk mit Speicher 2026 mehr lohnt

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3.1 Die reale Ersparnis: Zahlen für 2026

Durch die Anhebung auf 7.000 Wp Modulleistung können deutlich größere Systeme installiert werden – bei gleichbleibender 800-VA-Einspeisung. Das hat direkte Auswirkungen auf den Eigenverbrauch:

Parameter Ohne Speicher Mit Speicher
Max. Modulleistung Bis 7.000 Wp Bis 7.000 Wp
Jahresertrag (realistisch) ca. 600–2.000 kWh ca. 600–2.000 kWh
Eigenverbrauchsquote ca. 25–35 % ca. 60–80 %
Strompreis 2026 (Durchschnitt) ca. 0,37 €/kWh
Jährliche Ersparnis (ohne Speicher) ca. 55–260 €
Jährliche Ersparnis (mit Speicher) ca. 135–590 €
Amortisationszeit (Komplett-Set) ca. 4–7 Jahre ca. 5–9 Jahre

⚠️ Die Spannen variieren je nach Standort, Ausrichtung, Modulneigung und individuellem Verbrauchsprofil. 2.000 kWh ist der obere Wert bei optimaler Süd-Ausrichtung und großflächiger Montage.

3.2 Kostenstruktur: Einstiegspreis 2026

Komponente Kosten 2026
Komplett-Set mit Speicher (Einsteiger) ab ca. 800 €
Komplett-Set ohne Speicher ab ca. 400–500 €
Mehrwertsteuer 0 % (unbefristet)
MaStR-Registrierung Kostenlos
Elektriker für Installation Nicht erforderlich
Laufende Kosten Praktisch null

Der Einstiegspreis von ca. 800 € für ein Komplett-Set mit Speicher (2026) ist durch gestiegene Produktionsvolumina und den 0-%-MwSt-Satz möglich geworden.

3.3 Warum Speicher 2026 unverzichtbar ist

Mit der neuen Rechtslage hat sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung grundlegend verändert:

  • Ohne Speicher: Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist (Vergütung ca. 8 ct/kWh) – ein wirtschaftlicher Verlust gegenüber dem selbst vermiedenen Bezug (37 ct/kWh).
  • Mit Speicher: Die Differenz von ca. 29 ct/kWh zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis wird durch Maximierung des Eigenverbrauchs realisiert.
  • Bei 7.000 Wp Modulleistung und 2.000 kWh Jahresertrag bedeutet die Eigenverbrauchsoptimierung durch Speicher eine zusätzliche Ersparnis von ca. 200–400 € pro Jahr gegenüber dem speicherlosen Betrieb.

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4. Die 7 wichtigsten Compliance-Fragen für Bestandsanlagen

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Frage 1: Ist meine Altanlage (600-W-Wechselrichter) noch legal?

Ja, uneingeschränkt. Gemäß BNetzA und BMWK genießen Bestandsanlagen Bestandsschutz. Die Definition der neuen 800-VA-Kategorie und die Anhebung auf 7.000 Wp Modulleistung sind Optionen, keine Verpflichtungen.

→ Handlung: Keine Aktion erforderlich. Weiterbetreiben wie bisher.

Frage 2: Ist meine MaStR-Registrierung noch gültig?

Ja. Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Das vereinfachte Verfahren ab 2026 betrifft Neuregistrierungen und Änderungen, nicht bestehende Einträge.

→ Handlung: Unter marktstammdatenregister.de den Status prüfen. „In Betrieb" = alles in Ordnung.

Frage 3: Welche Pflichten entstehen durch einen Speicher?

Minimal – deutlich weniger als bisher. Seit 2026 genügt ein einfacher Vermerk im MaStR, dass die Anlage über einen Speicher verfügt. Keine detaillierte technische Angabe mehr nötig.

→ Handlung: Im MaStR-Eintrag der PV-Anlage den Speicher vermerken – fertig.

Frage 4: Beeinflusst die Anlage meine Versicherungen?

⚠️ Stand: Mai 2026 – individuelle Prüfung empfohlen.

  • Privathaftpflicht: Die meisten modernen Tarife decken Balkonkraftwerke bis 800 VA ohne Aufpreis ab.
  • Hausrat: Das Gerät selbst ist in der Regel nicht abgedeckt – separate Geräteversicherung erwägen.
  • Wohngebäude: Bei fester Installation kann die Wohngebäudeversicherung betroffen sein.

→ Handlung: Versicherungsvertreter kontaktieren, Deckung für Drittschäden und Eigenschäden klären.

Frage 5: Welche Bestandsschutzrechte habe ich?

Umfassender Bestandsschutz. Alle vor 2026 legal installierten Anlagen bleiben legal – konkret:

  • 600-W-Wechselrichter: Weiterbetrieb uneingeschränkt erlaubt
  • Bestehende MaStR-Registrierungen: Unverändert gültig
  • Ältere Zähler mit Rücklaufsperre: Weiterhin zulässig
  • Bereits installierte Speicher: Keine nachträglichen Registrierungspflichten
  • Installation nach alten VDE-Normen: Kein Austausch erforderlich

Frage 6: Drohen Bußgelder bei Verstößen?

⚠️ Stand: Mai 2026 – Bußgeldhöhe variiert je nach Bundesland.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): bis zu 20.000 € für Nichtregistrierung im MaStR.

→ Handlung: MaStR-Status auf „aktiv" prüfen, Einspeiseleistung ≤ 800 VA. Beides erfüllt = kein Bußgeldrisiko.

Frage 7: Muss mein Versorger einen Zweirichtungszähler bereitstellen? Wer zahlt?

Ja, mit Nuancen.

  • Zweirichtungszähler ist ideal, aber Rücklaufsperre ausreichend
  • Ferraris-Zähler (mechanisch) müssen ersetzt werden
  • Kosten: Der Netzbetreiber trägt die Austauschkosten

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5. MaStR-Registrierung: Das vereinfachte Verfahren 2026

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5.1 Was sich 2026 geändert hat

Schritt Bis 2025 Ab 2026
Anlagen bis 7.000 Wp Nur bis ca. 2.600 Wp vereinfacht Bis 7.000 Wp vereinfacht
Speicher-Registrierung Detaillierte technische Angaben Nur Vermerk erforderlich
Dokumentation Technische Datenblätter nötig Vereinfachte Dokumentation
Bearbeitungszeit Tage bis Wochen Minuten (Online-Formular)

5.2 Registrierungsstatus prüfen

  1. Aufruf von marktstammdatenregister.de
  2. Anmeldung mit BNetzA-Zugangsdaten
  3. Navigieren zu „Meine Einheit" → Status „In Betrieb" = in Ordnung

5.3 Speicher vermerken (ab 2026)

  1. MaStR-Account öffnen, PV-Anlagen-Eintrag auswählen
  2. „Einheit bearbeiten" klicken
  3. Den Hinweis „Anlage verfügt über Speicher" vermerken
  4. Speichern und absenden – fertig

5.4 Häufige Fehler

Fehler Folge Lösung
Wechselrichter-Parameter nicht aktualisiert Registrierung ≠ Realität Eintrag aktualisieren
Speicher nicht vermerkt Unvollständige Anmeldung Vermerk im MaStR nachtragen
Falsche Geo-Koordinaten Standort nicht verifizierbar Koordinaten korrigieren
Falsche Gerätekategorie Falsches Regelwerk angewandt Zu „Steckersolargerät" ändern

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6. Versicherung, Haftung und VDE-Konformität

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Das vereinfachte Verfahren entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Bei Schäden durch unsachgemäße Montage haftet der Betreiber persönlich.

6.1 VDE-Konformität: Was Sie beim Kauf prüfen müssen

Prüfpunkt Was zu beachten ist
VDE-AR-N 4105 Wechselrichter muss Konformitätsbescheinigung haben
F1.2 Feste Wirkleistungsbegrenzung ab Werk eingestellt
VDE V 0628-5-51 Schuko-Stecker muss der Norm entsprechen
VDE-AR-E 2510-50 Speicher muss die neue Sicherheitsnorm erfüllen (ab März 2026)
EZSE Zähler-/Speicher-Schnittstelle muss standardisiert sein (mME/iMSys-kompatibel)

6.2 Versicherung

  • Privathaftpflicht: Moderne Tarife (HDI, Allianz, HUK24) decken Balkonkraftwerke bis 800 VA oft ohne Aufpreis ab.
  • Hausrat: Separate Geräteversicherung oder Police-Erweiterung erwägen.

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7. Mieterrechte: Balkonkraftwerk auf dem Mietbalkon

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Die Rechtslage für Mieter wurde 2026 weiter gestärkt:

Der gesetzliche Anspruch (§ 554a BGB)

Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Diese Regelung gilt für Anlagen bis 7.000 Wp im vereinfachten Verfahren.

Ablehnungsgründe des Vermieters

  • Beschädigung der Bausubstanz
  • Denkmalschutz
  • Sicherheitsbedenken bei unsachgemäßer Montageplanung
  • Interessen anderer Mieter

Kosten und Rückbau

  • Kosten: Mieter
  • Beim Auszug: Vermieter kann Rückbau verlangen
  • Vermieter kann angemessene Sicherheit (Kaution) für den Rückbau verlangen

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8. Bußgelder und Risiken: Was bei Verstößen droht

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⚠️ Stand: Mai 2026 – Bußgeldkatalog variiert je nach Bundesland.

Verstoß Mögliches Bußgeld Praktische Relevanz
Nichtregistrierung im MaStR Bis 20.000 € (EnWG) Bisher keine bekannten Fälle bei Privatpersonen
Überschreitung 800 VA ohne Vollregistrierung Individuell je nach Landesrecht Kann als nicht angemeldete PV-Anlage gewertet werden
Fehlende Netzbetreiber-Meldung (>7.000 Wp) Individuell Aufforderung zum Rückbau möglich

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9. Politische Ausblicke: Was nach 2026 kommt

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Bekannte Gesetzesvorhaben

  • Solarpaket II: Weitere Vereinfachung für mittlere PV-Anlagen (bis 20 kWp). ⚠️ Stand Mai 2026: Noch nicht verabschiedet.
  • Intelligente Messsysteme: Ab ca. 2027–2030 schrittweise Umstellung auf Smart Meter.
  • EU-Harmonisierung: Einheitliche Standards für Mini-PV-Anlagen in Arbeit.

Unklare Faktoren

Spekulation – basierend auf Branchenbeobachtung, keine offizielle Ankündigung:

  • Eine bundesweite Speicherförderung wird diskutiert, kein konkreter Zeitplan
  • Eine weitere Anhebung der 800-VA-Grenze ist technisch denkbar, aber kein offizieller Entwurf

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

Thema Status 2026 Handlungsbedarf
800-VA-Kategorie Neu definiert als eigenständiger Anlagentyp Keiner für Bestandsanlagen
Modulleistung Bis 7.000 Wp erlaubt Bei Erweiterung: MaStR aktualisieren
VDE-AR-N 4105 Konformitätsbescheinigung erforderlich Beim Kauf auf VDE-Prüfzeichen achten
F1.2 (Wirkleistungsbegrenzung) Ab Werk eingestellt (70%-Regel) Keine manuelle Konfiguration nötig
EZSE (Zähler-/Speicher-Schnittstelle) Standardisiert (mME/iMSys-kompatibel) Beim Kauf auf Kompatibilität mit digitalem Zähler achten
MaStR-Registrierung Stark vereinfacht bis 7.000 Wp Bestehende Einträge gültig
Speicher-Vermerk Nur Vermerk im MaStR erforderlich Vermerk nachtragen, falls noch nicht geschehen
Versicherung Individuell prüfen Police prüfen
Mieterlaubnis Gesetzlicher Anspruch (§ 554a BGB) Schriftlichen Antrag stellen
Einstiegspreis Komplett-Set mit Speicher ab ca. 800 €

Quellenverzeichnis

Nr. Institution / Quelle Thema URL Abrufdatum
1 Bundesnetzagentur (BNetzA) Steckersolargeräte – Regulierung, 800-VA-Kategorie bundesnetzagentur.de 10.05.2026
2 Marktstammdatenregister (MaStR) Vereinfachtes Registrierungsverfahren 2026 marktstammdatenregister.de 10.05.2026
3 Bundesregierung Solarpaket I – Gesetzestext bundesregierung.de 10.05.2026
4 BMWK Solarpaket I bmwk.de 10.05.2026
5 Verbraucherzentrale Verbraucherleitfaden Balkonkraftwerk verbraucherzentrale.de 10.05.2026
6 Deye / Brancheninformation Balkonkraftwerk mit Speicher – Komplettratgeber 2026 deyestore.com 10.05.2026
7 VDE VERBAND VDE-AR-N 4105, F1.2, EZSE-Standards vde.com 10.05.2026

Hinweis: Alle Quellen wurden am 10. Mai 2026 abgerufen. Für die aktuellsten Informationen empfehlen wir einen direkten Besuch der jeweiligen Webseiten.

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