
Balkonkraftwerk Steuer absetzen: Was wirklich möglich ist (und was nicht)
Ein Balkonkraftwerk ist für viele der einfachste Weg, eigenen Solarstrom zu nutzen. Zwei Module am Balkon, ein Wechselrichter – und schon kann ein Teil des Stroms direkt aus der Sonne kommen. Das spart Stromkosten und fühlt sich gut an.
Doch nach dem Kauf taucht oft eine neue Frage auf: Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Die Antwort ist nicht ganz so eindeutig. Einige steuerliche Vorteile gibt es tatsächlich. Andere Dinge lassen sich dagegen gar nicht absetzen, auch wenn viele das vermuten. In diesem Ratgeber erklären wir dir einfach und verständlich, was beim Thema Balkonkraftwerk Steuer absetzen wirklich gilt.

Die Wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Kaufpreis meist nicht absetzbar: Der Kaufpreis einer Balkonstromanlage ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Für private Anlagen gelten vereinfachte Steuerregeln.
- 0 % MwSt. seit 2023: Beim Kauf einer Balkonstromanlage fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer mehr an.
- Keine Einkommensteuer: Einnahmen aus der Einspeisung kleiner Strommengen ins öffentliche Netz sind steuerfrei.
- Handwerkerkosten teilweise absetzbar: Wenn ein Fachbetrieb die Anlage installiert, können die Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
- Keine energetische Sanierungsmaßnahme: Eine Balkonstromanlage gilt nicht als energetische Maßnahme nach § 35c EStG und kann darüber nicht abgesetzt werden.
Die wichtigste Erleichterung: 0 % Mehrwertsteuer seit 2023
Seit 2023 gibt es eine wichtige steuerliche Erleichterung für Photovoltaikanlagen – und davon profitieren auch Balkonkraftwerke. Für viele PV-Anlagen gilt inzwischen ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das bedeutet: Beim Kauf zahlst du keine Umsatzsteuer mehr auf die Anlage.
Der Händler stellt die Rechnung direkt mit 0 % MwSt aus. Du musst also nichts extra beantragen oder nachträglich zurückholen. Der Preis, den du beim Kauf siehst, ist bereits der endgültige Betrag.
Der Nullsteuersatz gilt normalerweise für:
- Solarmodule
- Wechselrichter
- Befestigungen und Zubehör
- Batteriespeicher (wenn sie zusammen mit der Anlage genutzt werden)
- Installationsleistungen durch einen Fachbetrieb
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Für typische Balkonkraftwerke an Wohnungen oder Einfamilienhäusern ist diese Bedingung meist erfüllt.
Auch wenn ein Balkonkraftwerk relativ günstig ist, macht die Steuerregel einen Unterschied. Früher wären bei einer Anlage für 900 Euro etwa 170 Euro Mehrwertsteuer angefallen. Heute entfällt dieser Betrag komplett.
Muss ich für Balkonkraftwerke Einkommensteuer zahlen?
Viele Betreiber fragen sich, ob sie ihren erzeugten Solarstrom versteuern müssen – besonders dann, wenn ein Teil davon ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Grundsätzlich gilt: Wenn du Strom einspeist und dafür eine Vergütung erhältst, handelt es sich steuerlich um Einnahmen. Früher konnten dadurch zusätzliche steuerliche Pflichten entstehen.
Heute ist die Situation deutlich einfacher. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz (EStG) von der Einkommensteuer befreit.
Ein Balkonkraftwerk liegt mit seiner Leistung weit unter dieser Grenze. Die erlaubte Wechselrichterleistung beträgt aktuell bis zu 800 Watt, während die Modulleistung häufig bei bis zu etwa 2.000 Wp liegt.
In der Praxis bedeutet das:
- Einnahmen aus eingespeistem Strom sind einkommensteuerfrei
- Eine Gewinnermittlung ist nicht notwendig
- Die Anlage muss normalerweise nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden
Viele Betreiber speisen ohnehin kaum Strom ein. Balkonkraftwerke sind vor allem für den Eigenverbrauch gedacht. Der erzeugte Strom wird direkt im Haushalt genutzt – etwa für Kühlschrank, Router oder Computer.
Selbst wenn du eine Einspeisevergütung erhältst, bleibt diese Einnahme meist steuerfrei. Wichtig ist allerdings: Diese Regelung gilt für privat genutzte Anlagen. Bei einer gewerblichen Nutzung können andere steuerliche Vorgaben gelten.
Kann ich den Kaufpreis eines Balkonkraftwerks steuerlich absetzen?
Die Frage nach dem Absetzen des Kaufpreises taucht besonders häufig auf. Viele gehen davon aus, dass sie die Anschaffungskosten einfach von der Steuer abziehen können.
In den meisten Fällen ist das jedoch nicht möglich.
Der Grund liegt in der steuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen. Da Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind, erkennt das Finanzamt im Gegenzug keine Abschreibung oder Betriebsausgaben für die Anlage an.
Das bedeutet: Der Kaufpreis eines Balkonkraftwerks kann normalerweise nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Was du oft doch absetzen kannst: Handwerkerkosten
Auch wenn der Kaufpreis selbst nicht absetzbar ist, kann es eine kleine steuerliche Möglichkeit geben: Handwerkerkosten für die Installation.
Wenn du einen Fachbetrieb beauftragst, um dein Balkonkraftwerk zu montieren oder elektrische Arbeiten durchführen zu lassen, können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Handwerkerleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden.
Dabei gilt eine wichtige Regel: Das Finanzamt erkennt nur die Arbeitskosten an – nicht das Material oder die Anlage selbst.
Typische absetzbare Leistungen können zum Beispiel sein:
- Montage der Module
- Installation von Halterungen
- elektrische Anschlussarbeiten
- Prüfung der Anlage durch einen Elektriker
Die steuerliche Ermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Ein Beispiel:
Wenn der Handwerker für Installation und Anschluss 250 Euro Arbeitskosten berechnet, kannst du davon 20 % – also 50 Euro – direkt von deiner Steuer abziehen.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn
- Unbare Zahlung (z. B. Überweisung oder Kartenzahlung)
- Die Leistung muss im eigenen Haushalt erbracht worden sein
Das gilt auch für Mieter. Wer als Mieter einen Elektriker für die Installation eines Balkonkraftwerks beauftragt, kann die Arbeitskosten ebenfalls steuerlich ansetzen.
Viele Anlagen werden allerdings selbst montiert. In solchen Fällen entstehen natürlich keine Handwerkerkosten, die steuerlich berücksichtigt werden könnten.

Kann man ein Balkonkraftwerk als energetische Maßnahme steuerlich absetzen?
Manche Hausbesitzer hoffen, ein Balkonkraftwerk über die Steuerförderung für energetische Sanierungen abzusetzen. Schließlich produziert die Anlage sauberen Strom und hilft, Energie zu sparen.
Diese Förderung ist in § 35c EStG geregelt und erlaubt es, bestimmte energetische Maßnahmen steuerlich geltend zu machen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Wärmedämmung von Gebäuden
- Austausch von Fenstern
- Erneuerung der Heizungsanlage
- energetische Sanierung von Dach oder Fassade
Ein Balkonkraftwerk zählt jedoch nicht zu diesen begünstigten Maßnahmen.
Der Grund: Die Förderung richtet sich auf bauliche Verbesserungen am Gebäude, die dauerhaft die Energieeffizienz erhöhen. Eine steckerfertige Mini-PV-Anlage auf dem Balkon gilt steuerlich nicht als solche Gebäudesanierung.
Das bedeutet: Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann nicht für ein Balkonkraftwerk genutzt werden.
Sonderfälle, in denen ein Balkonkraftwerk steuerlich relevant werden kann
Für die meisten Haushalte ist ein Balkonkraftwerk steuerlich sehr unkompliziert. Trotzdem gibt es einige Situationen, in denen andere Regeln gelten können.
Ein Beispiel ist die gewerbliche Nutzung. Wenn eine Solaranlage Teil eines Unternehmens ist – etwa in einem Büro oder Geschäft – kann sie steuerlich als betriebliche Anlage gelten. In solchen Fällen können Anschaffungskosten unter Umständen als Betriebsausgaben oder über Abschreibungen berücksichtigt werden.
Auch bei vermieteten Immobilien kann eine PV-Anlage steuerlich anders behandelt werden. Wenn ein Vermieter eine Anlage installiert und Einnahmen daraus erzielt, können diese zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Dann können bestimmte Kosten steuerlich relevant werden.
Ein weiterer Sonderfall entsteht, wenn eine Anlage bewusst zur Gewinnerzielung betrieben wird, zum Beispiel durch regelmäßige Einspeisung größerer Strommengen.
Solche Situationen sind bei typischen Balkonkraftwerken jedoch selten. Die meisten Anlagen sind klein und dienen hauptsächlich dem Eigenverbrauch.
Schritt für Schritt: So gibst du relevante Kosten in der Steuererklärung an
Wenn du Handwerkerkosten für dein Balkonkraftwerk hattest, kannst du diese relativ einfach in der Steuererklärung angeben.
Schritt 1: Rechnung prüfen
Überprüfe zuerst, ob der Arbeitslohn separat ausgewiesen ist. Nur dieser Teil der Rechnung kann steuerlich berücksichtigt werden.
Schritt 2: Zahlung nachweisen
Die Zahlung muss unbar erfolgt sein, zum Beispiel per Überweisung oder Kartenzahlung. Hebe die Rechnung und den Zahlungsnachweis auf.
Schritt 3: Richtige Kategorie auswählen
In der Steuererklärung gehören diese Kosten in den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG. In ELSTER findest du dafür einen eigenen Abschnitt.
Schritt 4: Nur den begünstigten Betrag eintragen
Trage nicht den Gesamtpreis der Anlage ein, sondern nur den Arbeitskostenanteil aus der Rechnung.
Schritt 5: Belege aufbewahren
Auch wenn du sie meist nicht sofort einreichen musst, solltest du Rechnungen und Zahlungsnachweise griffbereit haben. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern.
Fazit
Viele hoffen, ihr Balkonkraftwerk Steuer absetzen zu können. In der Praxis ist das jedoch nur teilweise möglich. Der Kaufpreis selbst lässt sich meist nicht steuerlich geltend machen. Dafür profitierst du von 0 % Mehrwertsteuer, und Einnahmen aus kleinen Anlagen sind in der Regel einkommensteuerfrei. In manchen Fällen können zumindest Handwerkerkosten für die Installation steuerlich berücksichtigt werden.
Für die meisten Haushalte bleibt das Thema Steuern damit recht überschaubar. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich vor allem durch niedrigere Stromkosten und die einfache Nutzung von Solarenergie.
FAQs
Kann ich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Seit 2023 profitieren Sie bereits beim Kauf von der Nullsteuer-Regelung, sodass keine Mehrwertsteuer anfällt. Wenn Sie die Anlage nicht selbst montieren, sondern einen Fachbetrieb beauftragen, können Sie zudem 20 % der Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) direkt in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Vermieter besteht darüber hinaus die Option, die Anschaffungskosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abzuziehen.
Kann man Solarmodule von der Steuer absetzen?
Ja! Für private Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden entfällt beim Kauf die Umsatzsteuer komplett. Da die Erträge aus Anlagen bis 30 kWp zudem von der Einkommensteuer befreit sind, müssen Sie Gewinne nicht mehr versteuern. Die Kosten für die Installation durch einen Profi können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. So sparen Sie nicht nur bei der Anschaffung, sondern senken auch Ihre jährliche Steuerlast spürbar.
Wie lange schreibe ich ein Balkonkraftwerk ab?
In Deutschland beträgt der offizielle Abschreibungszeitraum für Photovoltaikanlagen laut AfA-Tabelle 20 Jahre. Da Balkonkraftwerke jedoch meist weniger als 800 Euro (netto) kosten, können sie von Vermietern oder Gewerbetreibenden oft als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Für rein private Nutzer ist die Abschreibung weniger relevant, da die Steuerersparnis hier primär über die entfallende Umsatzsteuer und die gesparten Stromkosten realisiert wird.



